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Gewährleistungsbestimmungen

Beanstandungen können nur innerhalb 5 Tagen nach Ankunft der Ware am Bestimmungsort und vor deren Be- oder Verarbeitung berücksichtigt werden. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern. Eine direkte Rückgabe an unsere LKW-Fahrer ist nicht möglich. Jede Mängelrüge muss schriftlich erfolgen. Uns ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware zu besichtigen.

Wird ein Mangel nachgewiesen, leisten wir nach unserer Wahl Nachbesserung oder liefern mangelfreie Waren gegen Rückgabe der beanstandeten. Weitergehende Ansprüche des Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund sind - soweit gesetzlich möglich - ausgeschlossen. Bei Rückgabe von ordnungsgemäß gelieferter Waren werden 15 % Kostenanteil berechnet.

Wurde die bei Gefahrübergang an den Käufer verdeckt mangelhafte Ware gemäß ihrer Art und ihrem Verwendungszweck in eine andere Sache eingebaut oder an eine andere Sache angebracht, trägt der Verkäufer die erforderlichen Aufwendungen für das Entfernen der mangelhaften Ware und den Einbau oder das Anbringen der nachgebesserten oder neu gelieferten Sache ebenso wie die für die Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen für Transport, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.



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